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Trauerfeier öffentlich – oder nur geladene Gäste?

Trauerfeier öffentlich - oder nur geladene Gäste?
Trauerfeier öffentlich - oder nur geladene Gäste?
Trauerfeier öffentlich – oder nur geladene Gäste?

Trauerfeier öffentlich – oder nur geladene Gäste?

Wie ist das eigentlich mit einer Trauerfeier? Lädt man nur bestimmte Personen ein, oder ist das öffentlich für jeden? Wie handhabe ich das mit dem Kaffeetrinken?

Zunächst einmal geben sich Trauerfeiern in Friedhofskapellen und Beisetzungen am Grab wie eine öffentliche Veranstaltung. Man könnte also meinen, dass da grundsätzlich jeder hingehen und teilnehmen kann. Tatsache ist aber, dass man als derjenige, der die Trauerfeier ausrichtet und als derjenige, der die Mietgebühr für die Trauerhalle bezahlt, auch bestimmen kann, wer an der Feier teilnimmt und wer nicht.

Wir als Bestatter kennen dieses Thema vor allem von zerstrittenen Familien, wo der eine Teil der Familie nicht will, dass der andere Teil kommt. Hier haben wir von Kollegen schon gehört, dass die Polizei dafür sorgen musste, dass das Hausrecht und der Frieden gewahrt bleiben.

Aber bevor man Überlegungen anstellt, wie man unliebsame Personen von der Trauerfeier fern hält, sollte man lieber darüber nachdenken, ob man nicht angesichts des Todes und der Trauer für einen Moment die Waffen schweigen lassen sollte. Es ist niemandem damit geholfen, vor dem Sarg einen zickigen Kleinkrieg auszufechten.

Zu der Frage, wen man zur Trauerfeier einlädt, wenn keine Zwistigkeiten vorhanden sind, muss die Antwort einfach lauten: Das hängt davon ab.

Denn es ist zu berücksichtigen, wie aktiv der Verstorbene im Leben gestanden hat und wer als Trauergast alles in Frage kommt. War der Verstorbene beispielsweise in vielen Vereinen tätig, parteipolitisch aktiv oder stand er noch im Berufsleben, so ergibt sich meist eine größere Personenzahl als bei einem alleinstehenden, alten Mütterchen.

Möchte man nun, dass viele Menschen vom Todesfall erfahren und möglichst viele zur Trauerfeier kommen, so bietet es sich an, die Öffentlichkeit über eine Traueranzeige in der Zeitung zu informieren. Dort kann man über Textzusätze fein kanalisieren, wer wohin kommt. Ein solcher Satz könnte z.B. so lauten:
„Die Trauerfeier ist am xxx um xxx Uhr auf dem Friedhof xxx. Die Beerdigung findet anschließend im engsten Kreis statt.“

Dies ist nur ein Beispiel für einen solchen Zusatz. Man kann das in mannigfaltigen Formen abwandeln, und nun die Gäste auch zur Beerdigung zulassen oder alle auch zum Kaffeetrinken einladen.

Will man aber, dass weniger Leute als befürchtet kommen, so sollte man dem schon im Text der Anzeige entgegenwirken. Daneben bieten sich in diesem Fall persönliche Trauerkarten bzw. Totenbriefe an. Diese sendet man nur an diejenigen, die man auch wirklich dabei haben möchte. Die Vorsitzenden von Vereinen, in denen der Verstorbene Mitglied war, kann man bitten, nur eine kleine Abordnung zu schicken.

Was das Kaffeetrinken, also den anschließenden Leichenschmaus anbetrifft, so ist es nicht empfehlenswert, hierzu allgemein in der Tageszeitung einzuladen. In der Zeitungsanzeige lässt man das besser weg.

Wer Totenbriefe verschickt, der kann bei uns zweierlei drucken lassen. Eine Auflage enthält keine Einladung zum Leichenschmaus und die zweite Auflage ist mit dieser Einladung. Diese könnte lauten: „Nach der Beisetzung laden wir zu einem Kaffeetrinken in die Gaststätte xxx ein.“

Sehr bekannt sind auch die sogenannten Kaffeekärtchen. Das sind kleine Kärtchen, etwas größer als eine Visitenkarte, die ebenfalls mit einer Einladung zum Kaffeetrinken bedruckt sind. Diese Kärtchen legt man nur den Trauerkarten bzw. Totenbriefen bei, deren Empfänger man beim Kaffeetrinken dabei haben will.

Wie auch immer man das handhabt, es besteht immer die Möglichkeit, dass auch völlig Unerwartete zur Trauerfeier, Beerdigung oder zum Kaffeetrinken kommen.

Wenn es keinen besonderen Grund gibt, sollte man möglichst jedem ausreichend Möglichkeit geben, auch zu trauern. Viele Angehörige wissen gar nicht, wen der Verstorbene alles kannte.

Wie bei allem rund um das Thema Trauer und Bestattung gehört auch hier viel Fingerspitzengefühl auf allen Seiten dazu. Wir als Bestatter kennen uns mit den Feinheiten aus und können Sie in allen Fragen auch rund um das Kaffeetrinken und den Leichenschmaus ausführlich beraten.

11 Kommentare Neues Kommentar hinzufügen

  1. Es ist klar, dass die Trauerfeier größer wird, wenn die Person noch jung und aktiv ist. Wer sehr alt stirbt, hat wahrscheinlich schon viele Freunde verloren. Gut, wenn die Familie zusammenhält und dabei ist. Eine Trauerfeier ist auch ein guter Ort, um sich wieder zu versöhnen und Frieden zu schließen.

  2. Ich habe selbst das Problem mit meinen Mann,er möchte nicht das seine Tochter zu seiner Beerdigung dabei ist.Wo kann man das hinterlegen wer kommen darf und wer nicht.

    1. Sehr geehrte Frau Bohne,

      in einem solchen Fall kann ein schriftliches Festhalten der Wünsche, die Jemand hat sinnvoll sein. Sollten also nur bestimmte Personen zur Trauerfeier eingeladen werden, ist es sinnvoll, wenn der Verstorbene diesen Personenkreis zuvor schriftlich benennt und dabei auch festhält, wenn konkrete Personen nicht eingeladen werden sollen. Da es in dem von Ihnen beschriebenen Fall allerdings um eine direkte Angehörige geht wäre die Frage ob man nicht zu Lebzeiten eine Lösung finden kann die z.B. so aussehen könnte, dass Diejenigen, die nicht zur Trauerfeier eingeladen sind vorab eine Möglichkeit erhalten in Stille am Sarg oder der Urne Abschied zu nehmen oder im Anschluss an die Beisetzung an der Grabstelle.
      Wir hoffen, Ihnen damit eine Hilfestellung geben zu können. Gerne stehen wir Ihnen natürlich auch für ein Telefon oder persönliches Gespräch zur Verfügung. Kommen Sie hierzu gerne auf uns zu.

  3. Ich erkenne den Sinn nicht, weshalb eine außenstehende Person zu einer Beerdigung gehen sollte, die keinen Bezug zu dem verstorbenen Menschen hat. Mein Urgroßvater ist gestern verstorben und meine Familie plant nun die Vorkehrungen für die Beerdigung. Am besten richten wir uns die Tage an ein Institut, wo wir uns genauer über die Bestattungen beraten lassen.

    1. Sehr geehrte Frau Schwarz,

      vielen Dank für Ihren Kommentar zu unserem Beitrag.
      Dabei geht es vielen Familien um die Frage, ob nur der engste Familienkreis bei einer Trauerfeier dabei sein soll, oder ob auch Bekannten, Arbeitskollegen und Nachbarn zum Beispiel der Trauerfeier beiwohnen sollen. Diese Frage ist oftmals nicht ganz einfach, da eventuell die Familie das Umfeld des Verstorbenen nicht kennt oder andere Gründe eher dafür sprechen, sich im kleinen Kreis zu verabschieden. Ebenso gibt es auch Angehörige, die eine große öffentlich Trauerfeier emotional nicht aushalten, oder Angst davor haben diese nicht auszuhalten und sich deshalb im engsten Familienkreis verabschieden möchten. Sowohl für öffentliche Trauerfeiern gibt es gute Gründe, wie zum Beispiel, dass man somit Jedem und Jeder die Gelegenheit eines Abschieds gibt und der Abschied in Gemeinschaft kann auch ein großer Trost sein. Aber auch für den Abschied im kleinen Kreis kann es gute Gründe geben. So ist diese Entscheidung individuell und muss von jeder Familie selbst getroffen werden, so wie man sich in der Situation des Abschieds wohler fühlt.

  4. Ich stimme zu, dass egal, wie man die Trauerfeier plant, immer Unerwartete auftauchen können. Das war auch bei der Trauerfeier von meiner Oma der Fall. Sie wollte ursprünglich, dass au?er den engen Verwandten niemand dabei ist. Das hat allerdings nicht ganz geklappt.

  5. Ich habe mich auch gefragt, ob wir nur bestimmte Personen einladen sollen. Als der, der die Mietgebühr zahlt, habe ich lange darüber nachgedacht. Jetzt haben wir uns aber dazu entschieden, die ganze Familie mit einzuschließen.

    1. Hallo Frau Krökel,

      vielen Dank für die Frage.
      Grundsätzlich sollte mit den Angehörigen im Vorfeld gesprochen werden, ob es von Seiten der Familie gewünscht ist, dass Nachrufe gehalten werden. Wenn die Angehörigen einverstanden sind, steht dem nichts im Weg. Wenn man selbst gerne für einen Verein oder auch persönlich als freundschaftliche Geste einen Nachruf sprechen möchte, ist es darum immer sinnvoll im Vorfeld mit den Angehörigen Kontakt aufzunehmen oder mit dem Bestattungsinstitut, dass die Trauerfeier vorbereitet. Der Bestatter kann dann mit den Angehörigen und dem Geistlichen sprechen, ob ein Nachruf stattfinden soll und auch wo in der Trauerfeier dieser im Ablauf passend eingefügt werden kann.

  6. Dieser Artikel war für mich ein Lebensretter in einer schwierigen Zeit. Die Organisation der Trauerfeier meines Mannes war überwältigend. Die klaren Anweisungen halfen mir, die Kontrolle zu übernehmen. Ich konnte die Trauerfeier öffentlich halten und die Beerdigung im engsten Kreis. Genau wie im Artikel vorgeschlagen, verlief alles würdevoll. Vielen Dank für diese wertvolle Unterstützung.

  7. Als ich die Aufgabe hatte, Trauerfeier meines Vaters zu organisieren, war ich mir unsicher, wie ich die Einladungen am besten gestalten sollte. Der Artikel hat mir sehr geholfen, indem er betont hat, dass ich die Kontrolle über die Einladungen habe. Ich konnte also entscheiden, wen ich zur Trauerfeier einladen und wer zum Kaffeetrinken kommen sollte. Es war eine emotionale Zeit, aber ich habe mich dafür entschieden, die Öffentlichkeit über eine Zeitungsanzeige zu informieren und dann im Text klarzustellen, wer zur Beerdigung kommen sollte. Auf diese Weise konnte ich sicherstellen, dass die Menschen, die meinem Vater nahestanden, anwesend waren, und gleichzeitig die Trauerfeier respektvoll und intim gestalten. Es war eine wertvolle Erfahrung, die ich ohne die Hilfe des Artikels vielleicht nicht so gut bewältigt hätte.

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